Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss ist das höchste Rechts- und Kontrollorgan des BDB. Er agiert gemäß der Satzung sowie der Verfahrensordnung, die zwar nicht Teil der Satzung ist, jedoch für alle BDB-Mitglieder verbindlich gilt. Der Ausschuss entscheidet über Berufungen und Beschwerden von Mitgliedern, die sich gegen Maßnahmen des Vorstands richten. Die Entscheidungen des Berufungsausschusses sind innerhalb des Vereins endgültig und unanfechtbar.
Erster Vorsitzender
Eberhard (Ebby) Thust
Erster Beisitzer
Stephan Pütz
Zweiter Beisitzer
Jens Wiechmann
Ersatzbeisitzer