Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss ist das höchste Rechts- und Kontrollorgan des BDB. Er agiert gemäß der Satzung sowie der Verfahrensordnung, die zwar nicht Teil der Satzung ist, jedoch für alle BDB-Mitglieder verbindlich gilt.  Der Ausschuss entscheidet über Berufungen und Beschwerden von Mitgliedern, die sich gegen Maßnahmen des Vorstands richten. Die Entscheidungen des Berufungsausschusses sind innerhalb des Vereins endgültig und unanfechtbar.


Abbildung Ebby Thust BDB Ehrenmitglied

Erster Vorsitzender
Eberhard (Ebby) Thust

Abbildung Stephan Pütz BDB Berufungsausschuss Erster Beisitzer

Erster Beisitzer
Stephan Pütz

Abbildung Jens Wiechmann BDB Berufungsausschuss Zweiter Beisitzer

Zweiter Beisitzer
Jens Wiechmann

Ersatzbeisitzer